Hinweise zur Entsorgung von Elektrogeräten
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
♻️ Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll
Elektro- und Elektronikaltgeräte sind getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall, insbesondere vom Hausmüll, zu erfassen. Sie enthalten wertvolle Rohstoffe und teilweise auch Schadstoffe. Geben Sie Altgeräte daher bei einer dafür vorgesehenen Sammel- oder Rücknahmestelle ab.
Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, sind vor der Abgabe zerstörungsfrei zu entfernen und getrennt zu entsorgen.
Lithiumhaltige Batterien und Akkus können bei Beschädigung, Kurzschluss oder unsachgemäßer Verpackung Brände verursachen. Schützen Sie freiliegende Pole und kontaktieren Sie uns vorab, wenn eine Batterie beschädigt, verformt, aufgebläht oder ausgelaufen ist.